Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. August 2026

Unverbindliche Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtlich maßgeblich ist die englische Fassung.

D.I.T.C. LLC, handelnd unter DITC.io · www.ditc.io · Version 3.0

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – „AGB“ (GTC) – der D.I.T.C. LLC, einer nach dem Recht des Bundesstaats Wyoming gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company), die unter DITC.io tätig ist („DITC“, „wir“, „uns“), regeln die grundlegenden Bedingungen, zu denen DITC ihren Kunden Zugang zu ihrer Technologieplattform und -infrastruktur bereitstellt, einschließlich der Payment-Gateway-Software, der APIs, des Händler-Dashboards, der Transaktions-Routing-Technologie, der technischen Integration, der Onboarding-Werkzeuge, der Reporting-Werkzeuge, der Integration von Betrugsprüfungstechnologie, des technischen Supports und der Marketingaktivitäten.

  2. DITC erbringt Leistungen für den Kunden auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags („Vertrag“, Agreement) und dieser AGB, die einen integralen Bestandteil des Vertrags bilden. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang vor den AGB.

  3. Informationen zu DITC: D.I.T.C. LLC (handelnd unter DITC.io), eine nach dem Recht des Bundesstaats Wyoming, USA, gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Wyoming-Registrierungsnummer, Filing ID: 2026-001951426). Registrierter Vertreter (Registered Agent): Northwest Registered Agent Service Inc, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA. Website: www.ditc.io. Allgemeine Anfragen: info@ditc.io. Support: support@ditc.io.

  4. Wichtiger regulatorischer Hinweis – Rolle von DITC. DITC agiert ausschließlich als Anbieter von Technologie und Infrastruktur. DITC verfügt weder über eine Banklizenz, eine Zahlungsinstitutslizenz, eine E-Geld-Lizenz, eine Registrierung als Money Services Business (MSB), eine Registrierung als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (Virtual Asset Service Provider, VASP) noch über eine sonstige Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen und ist weder eine Bank, ein Money Services Business, ein Zahlungsinstitut, ein E-Geld-Institut noch ein VASP. DITC hält, empfängt, kontrolliert, verwahrt, übermittelt oder leitet zu keinem Zeitpunkt Gelder oder Kryptowerte von Kunden oder Händlern; führt keine Abwicklung durch; nimmt keine Auszahlungen vor; hält oder verwaltet keine rollierenden Sicherheitsreserven; führt Rückerstattungen oder Rückbelastungen (Chargebacks) nicht finanziell aus und erbringt keine regulierte Finanzdienstleistung. Sämtliche im Zusammenhang mit der Plattform anfallenden Geldflüsse im Bereich Geldverwahrung, Abwicklung, Auszahlung, rollierende Sicherheitsreserve, Rückerstattung und Rückbelastung werden ausschließlich von der SENDORA INC. („Sendora“) durchgeführt, einer Gesellschaft (Corporation) nach dem Recht von Alberta (Kanada), die beim Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC) als Money Services Business registriert ist (MSB-Registrierungsnummer C100000575), in ihrer Eigenschaft als bestimmte Geld verwahrende und abwickelnde Stelle („Abwicklungsstelle“, Settlement Entity).

  5. Vertragsstruktur. Der Kunde schließt mit DITC einen Vertrag über Technologieleistungen (Plattformzugang, Gateway, Routing, Reporting und Support). Sämtliche den Kunden betreffenden Geldflüsse werden von der Sendora Inc. als Abwicklungsstelle durchgeführt. DITC und Sendora sind Parteien eines Vertrags über Technologie- und Infrastrukturleistungen (Technology and Infrastructure Services Agreement), nach dem DITC Sendora die Plattform und die zugehörige Technologie bereitstellt und Sendora sämtliche Leistungen der Geldverwahrung und Abwicklung erbringt. DITC ist nicht Partei eines Abwicklungs-, Zahlungs- oder Geldverwahrungsvertrags zwischen dem Kunden und Sendora.

  6. Kein Einlagenschutz. Von der Sendora Inc. gehaltene Gelder sind keine Einlagen und sind weder durch die Canada Deposit Insurance Corporation (CDIC), die US-amerikanische FDIC, den britischen FSCS, ein Einlagensicherungssystem der EU noch durch ein Anlegerentschädigungssystem abgedeckt. Die Registrierung als Money Services Business bei FINTRAC ist eine Registrierungspflicht nach kanadischem Geldwäschebekämpfungsrecht; sie ist keine aufsichtsrechtliche Zulassung, stellt keine Genehmigung, Billigung oder Beaufsichtigung des Geschäftsgebarens durch die Regierung Kanadas oder FINTRAC dar und bietet keinerlei Schutz oder Garantie für Kundengelder.

  7. Ausschluss von US-Personen. Die Leistungen stehen US-Personen nicht zur Verfügung. „US-Person“ (US Person) bezeichnet jeden Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika, jeden Inhaber einer US-amerikanischen Daueraufenthaltskarte (Green Card), jede Person mit Wohnsitz oder Domizil in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich jedes Bundesstaats, Territoriums oder Besitzes) sowie jede juristische Person, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten organisiert oder gegründet wurde. DITC vermarktet oder bewirbt die Leistungen nicht aktiv gegenüber Einwohnern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Vereinigten Königreichs. Einwohner dieser Rechtsordnungen, die auf www.ditc.io zugreifen, tun dies auf eigene Initiative und sind allein dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Nutzung der Leistungen nach dem Recht ihres Wohnsitzlandes rechtmäßig ist. DITC und Sendora behalten sich das Recht vor, Einwohnern jeder Rechtsordnung, in der eine rechtmäßige Erbringung nicht möglich ist, den Zugang und die Leistungen zu verweigern, auszusetzen oder zu beenden, einschließlich mit sofortiger Wirkung, sobald festgestellt wird, dass ein Kunde eine US-Person ist oder geworden ist.

  8. Der Kunde erklärt, dass er sich vor der Nutzung der Leistungen mit dem Inhalt des Vertrags, dieser AGB, der Datenschutzerklärung, des Beschwerdeverfahrens und des aktuellen Gebührenverzeichnisses vertraut gemacht hat. Alle wichtigen Informationen sind unter www.ditc.io verfügbar.

  9. Zusicherung zu US-Personen. Mit der Registrierung für die Leistungen oder deren Nutzung sichert der Kunde ausdrücklich zu und gewährleistet, dass er keine US-Person im Sinne von Ziffer I.7 oben ist und dass er DITC unverzüglich unter legal@ditc.io benachrichtigen wird, falls er nach der Registrierung eine US-Person wird. DITC kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und das Konto ohne vorherige Ankündigung schließen, wenn sich diese Zusicherung als falsch erweist oder nicht mehr zutrifft.

  10. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, über wesentliche Änderungen über die Website oder per E-Mail informiert zu werden. Das übliche Kommunikationsmittel ist die elektronische Korrespondenz. DITC sendet Korrespondenz an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.

II. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke der AGB und des Vertrags gilt:

  • Kunde (Client) – eine natürliche oder juristische Person, die mit DITC einen Vertrag geschlossen hat, auf dessen Grundlage ihr die Plattform und die damit verbundenen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Vertrag / Rahmenvertrag – der zwischen dem Kunden und DITC geschlossene Dienstleistungsvertrag, der diese AGB, das Gebührenverzeichnis, das Beschwerdeverfahren und die Datenschutzerklärung einbezieht.
  • DITC – die D.I.T.C. LLC, der Anbieter von Technologie und Infrastruktur, der die Plattform betreibt. DITC erbringt keine regulierte Finanzdienstleistung und hält keine Kundengelder.
  • Abwicklungsstelle / Sendora – die SENDORA INC., eine Gesellschaft (Corporation) nach dem Recht von Alberta (Kanada), eingetragener Sitz: 200-1001 1 ST SE, Calgary, Alberta T2G 5G3, Kanada, registriert als Money Services Business bei FINTRAC unter der MSB-Registrierungsnummer C100000575. Sendora ist die alleinige Stelle, die Kunden- und Händlergelder entgegennimmt und hält, die Abwicklung (in Fiatwährung und USDT) durchführt, Auszahlungen ausführt, rollierende Sicherheitsreserven einbehält, verwaltet und freigibt, Rückerstattungen und Rückbelastungen belastet und gutschreibt, negative Salden einzieht und Fremdwährungsumrechnungen durchführt.
  • Leistungen (Services) – die von DITC zur Verfügung gestellten Technologieleistungen, einschließlich des Payment Gateways, der APIs, des Händler-Dashboards, des Transaktions-Routings, der Onboarding-Werkzeuge, der Reporting-Werkzeuge, der Integration von Betrugsprüfungstechnologie und des technischen Supports, wie in Abschnitt V näher bestimmt, zusammen mit den geldbezogenen Leistungen, die von Sendora als Abwicklungsstelle erbracht werden.
  • Plattform (Platform) – die Website www.ditc.io und alle zugehörigen Web- oder Mobilanwendungen, APIs und Dashboards.
  • Geschäftstag (Business day) – ein Tag, an dem Geschäftsbanken üblicherweise für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
  • Marktstörung (Market disruption) – ein unvorhersehbares Ereignis, das zur Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, einschließlich Infrastrukturausfällen, Cyberangriffen, höherer Gewalt oder behördlicher oder rechtlicher Beschränkungen.
  • PEP – politisch exponierte Person (Politically Exposed Person): eine natürliche Person, der ein wichtiges öffentliches Amt anvertraut ist oder war, im Sinne der anwendbaren Geldwäschebekämpfungsvorschriften (AML).
  • KYC/AML – Verfahren zur Kundenidentifizierung (Know-Your-Customer) und zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money-Laundering), die nach anwendbarem Recht und nach dem Compliance-Programm von Sendora erforderlich sind und von DITC auf der Plattform betrieben werden.
  • Drittdienstleister (Third-Party Service Providers) – externe Anbieter, die von DITC oder Sendora mit der Erbringung zwingend erforderlicher Compliance-, Technologie- oder Betriebsleistungen beauftragt werden (siehe Abschnitt IX), sowie Acquirer, Kartenorganisationen, Liquiditätsanbieter und sonstige Beteiligte der vorgelagerten Verarbeitungskette.

III. Abschluss des Vertrags

  1. Der Vertrag wird aus der Ferne über die Plattform geschlossen.

  2. Die Registrierung und das Onboarding verlaufen wie folgt: (a) der Kunde registriert sich auf der Plattform und wählt die Kontoart; (b) der Kunde übermittelt alle erforderlichen Identifikations- und Verifizierungsdaten; (c) der Kunde schließt die Identitätsprüfung ab, einschließlich der Dokumentenauthentifizierung und, soweit erforderlich, einer Liveness-Prüfung, über die Plattform oder einen benannten Drittanbieter für Verifizierung.

  3. Der Kunde wird nach Maßgabe der anwendbaren KYC/AML-Vorschriften identifiziert und verifiziert und ist verpflichtet, DITC und Sendora jederzeit während der Geschäftsbeziehung die zur Identifizierung und laufenden Sorgfaltsprüfung erforderliche Mitwirkung zu leisten und die erforderlichen Dokumente vorzulegen. DITC nimmt als Plattformbetreiber, auch im Namen von Sendora, Onboarding-, Verifizierungs- und Überwachungsfunktionen auf der Plattform wahr.

  4. DITC und Sendora behalten sich das Recht vor, vom Kunden die Nutzung von Systemen Dritter für die Identitätsprüfung, die Transaktionsauthentifizierung und das Compliance-Screening zu verlangen, einschließlich biometrischer Verifizierungswerkzeuge, Anbieter von Blockchain-Analysen und sonstiger Compliance-Technologieplattformen.

  5. DITC behält sich das Recht vor, das Onboarding jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abzulehnen oder ein bestehendes Konto auszusetzen oder zu schließen, wenn dies gesetzlich, aufgrund einer behördlichen Anordnung, nach der Plattform-Risikopolitik von DITC oder nach der Compliance- und Risikopolitik von Sendora erforderlich ist. Entscheidungen zu Risiko, Underwriting, Überwachung und Aussetzung werden von DITC als Plattformbetreiber getroffen, auch im Namen von Sendora.

IV. Nutzung der Plattform und Transaktionen

  1. Transaktionen und Anweisungen werden elektronisch über die Plattform übermittelt.

  2. Zur Auslösung einer Transaktion: (a) meldet sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten an; (b) gibt der Kunde alle erforderlichen Transaktionsparameter ein; (c) bestätigt der Kunde die Anweisung mit dem erforderlichen Authentifizierungsverfahren (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Einmalcode).

  3. Außerhalb der üblichen Bearbeitungszeiten übermittelte Anweisungen können als am nächsten Geschäftstag eingegangen behandelt werden. Der tägliche Annahmeschluss für die Bearbeitung ist 16:45 UTC.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die im aktuellen Gebührenverzeichnis veröffentlichten geltenden Transaktionslimits einzuhalten.

  5. DITC ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen der Plattform aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von DITC, Sendora oder der vorgelagerten Verarbeitungskette liegen.

  6. Der Kunde ist nur berechtigt, Transaktionen bis zur Höhe des für sein Konto verbuchten verfügbaren Guthabens auszulösen, vorbehaltlich der geltenden Limits.

  7. Die Plattform leitet Anweisungen des Kunden an Sendora sowie an die jeweiligen Acquirer, Kartenorganisationen und Liquiditätsanbieter weiter. Die Ausführung jeder daraus resultierenden Geldbewegung erfolgt ausschließlich durch Sendora als Abwicklungsstelle. Sendora verfügt über Kundengelder nicht anders als nach Maßgabe der über die Plattform übermittelten Anweisungen des Kunden oder soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist. DITC nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder in Besitz oder unter seine Kontrolle.

  8. Transaktionsbestätigungen, Abwicklungsberichte und Kontoauszüge werden im Kundenportal auf der Plattform bereitgestellt. Diese Berichterstattung ist eine Technologieleistung; die zugrunde liegenden Geldbestände werden von Sendora gehalten.

V. Verfügbare Leistungen

V.1 Von DITC erbrachte Technologieleistungen

Vorbehaltlich der Berechtigung, einer erfolgreichen KYC/AML-Verifizierung und der anwendbaren regulatorischen Anforderungen stellt DITC die folgenden Technologie- und Infrastrukturleistungen zur Verfügung:

  • Payment-Gateway-Software, gehostete Kasse (Hosted Checkout) und API-Zugang.
  • Händler-Dashboard, Transaktions-Routing-Technologie und Unterstützung bei der technischen Integration.
  • Onboarding-Werkzeuge und KYC/AML-Workflow-Technologie.
  • Reporting-, Abstimmungs- und Kontoauszugswerkzeuge.
  • Integration von Betrugsprüfungs- und Blockchain-Analyse-Technologie.
  • Technischer Support für Kunden und Händler sowie Marketingleistungen.

V.2 Von Sendora Inc. erbrachte Finanzdienstleistungen

Die folgenden geldbezogenen Leistungen werden ausschließlich von der Sendora Inc. als Abwicklungsstelle und zu keinem Zeitpunkt von DITC erbracht:

  • Entgegennahme und Verwahrung sämtlicher Kunden- und Händlergelder.
  • Abwicklung in Fiatwährung und in USDT (ERC-20), einschließlich der Anwendung von Mindestabwicklungsschwellen.
  • Ausführung von Auszahlungen und Zahlungsausgängen.
  • Einbehalt, Verwaltung und Freigabe rollierender Sicherheitsreserven.
  • Belastungen und Gutschriften aus Rückerstattungen und Rückbelastungen sowie Einzug negativer Salden.
  • Fremdwährungsumrechnung zwischen unterstützten Währungspaaren.

Kartenakzeptanz (Card Acquiring), Verarbeitung durch die Kartenorganisationen und Liquidität werden von Acquirern, Kartenorganisationen und Liquiditätsanbietern als generische Dritte in der vorgelagerten Verarbeitungskette bereitgestellt. Verfügbarkeit, Umfang und Preise einzelner Leistungen können sich jederzeit ändern. Die Kunden werden über wesentliche Änderungen gemäß Abschnitt XI benachrichtigt.

VI. Gebühren und Entgelte

  1. Die anwendbaren Gebühren sind im Gebührenverzeichnis auf der Plattform veröffentlicht. Technologie- und Plattformgebühren werden von DITC erhoben; Gebühren für Abwicklung, Auszahlung, Rückerstattung, Rückbelastung und FX-Umrechnung werden von Sendora als Abwicklungsstelle erhoben und angewendet. Mit der Nutzung der Leistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, alle anfallenden Gebühren zu zahlen.

  2. Gebühren können in Fiatwährung (EUR, USD oder andere unterstützte Währungen) oder, soweit anwendbar, in Stablecoins (USDT) zu dem im Zeitpunkt der Transaktion geltenden Wechselkurs erhoben werden.

  3. Gebühren können von Sendora vor der Auszahlung von den zur Abwicklung fälligen Beträgen abgezogen werden, gemäß dem Gebührenverzeichnis und der anwendbaren Händlerdokumentation.

  4. DITC behält sich das Recht vor, das Gebührenverzeichnis mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Leistungen nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme.

  5. DITC und Sendora sind jeweils berechtigt, anfallende Steuern, Abgaben oder Quellensteuerbeträge nach Maßgabe des anwendbaren Rechts von Zahlungen abzuziehen.

VII. Sicherheit und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform so zu nutzen, dass die Sicherheit seines Kontos nicht gefährdet wird; dazu gehört, sichere Online-Praktiken einzuhalten und Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.

  2. Der Kunde muss DITC unverzüglich über jeden Verdacht auf unbefugten Zugriff, Verlust oder Diebstahl von Zugangsdaten oder über verdächtige Transaktionen informieren. Meldungen: support@ditc.io oder security@ditc.io. Der Kunde trägt bis zur Meldung die volle Verantwortung für jeden Missbrauch.

  3. DITC sperrt den Plattformzugang des Kunden, sobald eine unbefugte Nutzung gemeldet wird, und benachrichtigt Sendora, damit ausstehende Geldbewegungen, soweit möglich, angehalten werden können. Die Verantwortung für weiteren Missbrauch wird ab dem Zeitpunkt der Meldung übernommen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich: (a) die Plattform und die Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen; (b) die Leistungen nicht für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Steuerhinterziehung, Betrug oder sonstige rechtswidrige Tätigkeiten zu nutzen; (c) nicht zu versuchen, Sicherheitsmaßnahmen oder Zugriffskontrollen zu umgehen; (d) alle anwendbaren Gesetze einzuhalten.

  5. DITC benachrichtigt den Kunden per E-Mail oder durch einen Hinweis auf der Plattform über vermutete unbefugte oder betrügerische Nutzung.

VIII. Zugriff durch Dritte

  1. Der Kunde kann einen Dritten ermächtigen, auf Informationen zu seinem Konto zuzugreifen oder bestimmte Transaktionen auszulösen, sofern sich der Dritte ordnungsgemäß identifiziert hat und im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften handelt. Jede Anweisung eines ermächtigten Dritten wird als Anweisung des Kunden behandelt.

  2. DITC und Sendora können den Zugriff Dritter verweigern, wenn Bedenken hinsichtlich unbefugten oder betrügerischen Zugriffs bestehen. Der Kunde wird informiert, es sei denn, dies würde Sicherheitsrisiken mit sich bringen oder gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen.

  3. Gewährt der Kunde einem Dritten Zugriff auf seine Kontodaten, kann DITC dem Dritten relevante Kontoinformationen in dem erforderlichen Umfang weitergeben. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

IX. Datenverarbeitung und Drittdienstleister

9.1 Allgemeines. DITC und Sendora verarbeiten personenbezogene Daten von Kunden im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften, einschließlich des kanadischen Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) in Bezug auf Sendora und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu den Datenverarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und Kundenrechten sind in der Datenschutzerklärung von DITC unter www.ditc.io/privacy dargelegt.

9.2 Kategorien verarbeiteter Daten. DITC und seine Drittdienstleister können die folgenden Kategorien personenbezogener Daten erheben und verarbeiten:

  • Identitätsdaten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, amtliche Ausweisdokumente, biometrische Gesichtsdaten.
  • Kontaktdaten: Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
  • Finanzdaten: Erklärungen zur Herkunft der Mittel und des Vermögens, Transaktionshistorie, Kontostände, Kryptowährungs-Wallet-Adressen.
  • Compliance-Daten: Ergebnisse von Sanktionsprüfungen, PEP-Status, Prüfungen auf negative Medienberichte, Ergebnisse der Blockchain-Analyse.
  • Technische Daten: IP-Adresse, Gerätekennungen, Browsertyp, Sitzungsprotokolle.
  • Beschwerde- und Korrespondenzdaten.

9.3 Zwecke und Rechtsgrundlagen. Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Identitätsprüfung und Einhaltung der KYC/AML-Vorgaben – rechtliche Verpflichtung.
  • Onboarding und laufende Kundensorgfaltspflichten – rechtliche Verpflichtung / Erforderlichkeit für die Vertragserfüllung.
  • Transaktionsverarbeitung, Abwicklung und Kontoverwaltung – Erforderlichkeit für die Vertragserfüllung.
  • Betrugsprävention, Sanktionsprüfung und Überwachung im Hinblick auf Finanzkriminalität – rechtliche Verpflichtung / berechtigtes Interesse.
  • Aufsichtsrechtliches Meldewesen, einschließlich der Meldungen von Sendora an FINTRAC – rechtliche Verpflichtung.
  • Beschwerdemanagement und Streitbeilegung – rechtliche Verpflichtung / Erforderlichkeit für die Vertragserfüllung.
  • Marketingkommunikation – Einwilligung (jederzeit widerruflich).
  • Website-Analyse und Plattformverbesserung – berechtigtes Interesse / Einwilligung.

9.4 Zwingend erforderliche Drittdienstleister. Bestimmte Drittanbieter sind technisch und rechtlich für den Betrieb der Plattform und die Erfüllung der regulatorischen Pflichten von DITC und Sendora erforderlich. Die Beauftragung dieser Anbieter wird durch die anwendbaren AML-, KYC- und Finanzkriminalitätsvorschriften vorgeschrieben. Der Kunde erkennt die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch diese Anbieter als notwendige Bedingung für die Nutzung der Leistungen an und willigt darin ein. Die folgende Liste ist nicht abschließend und kann ergänzt oder geändert werden, wenn sich regulatorische Anforderungen oder betriebliche Erfordernisse ändern. DITC aktualisiert die aktuelle Anbieterliste unter www.ditc.io/processors und benachrichtigt die Kunden gemäß Abschnitt XI über wesentliche Änderungen:

AnbieterZweckRechtsgrundlage
Sumsub (sumsub.com)Identitätsprüfung (KYC), Liveness-Prüfungen, Dokumentenauthentifizierung, Verarbeitung biometrischer Daten und laufende Kundensorgfaltsprüfung.Rechtliche Verpflichtung (AML/KYC)
Chainalysis (chainalysis.com)Blockchain-Analyse und Überwachung von Kryptowährungstransaktionen; Screening von Krypto-Wallet-Adressen auf Sanktionen, Betrug und Indikatoren für Finanzkriminalität.Rechtliche Verpflichtung (AML/Sanktionen)

9.5 Weitere Drittanbieter. DITC kann weitere Drittdienstleister für Hosting, Cloud-Infrastruktur, Technologie zur Transaktionsverarbeitung, Analyse, Marketing und Kundensupport beauftragen. Eine aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung unter www.ditc.io/privacy veröffentlicht. Alle Drittanbieter sind durch geeignete Auftragsverarbeitungsverträge gebunden, die den anwendbaren Datenschutzvorschriften entsprechen.

9.6 Internationale Datenübermittlungen. Kundendaten können in Länder außerhalb des Wohnsitzlandes des Kunden übermittelt und dort verarbeitet werden, einschließlich Kanada und der Vereinigten Staaten. DITC stellt sicher, dass solche Übermittlungen geeigneten Garantien unterliegen, etwa Standardvertragsklauseln oder gleichwertigen, nach anwendbarem Recht anerkannten Mechanismen. Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung.

9.7 Aufbewahrung von Daten. Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der oben beschriebenen Zwecke und zur Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erforderlich ist. Als Grundregel gilt: Konto- und Transaktionsdaten – 5 Jahre nach Kontoschließung (verlängerbar auf bis zu 10 Jahre nach anwendbarem Geldwäscherecht); Identitätsdokumente – 5 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung; Compliance-Unterlagen – gemäß den anwendbaren regulatorischen Anforderungen, einschließlich der für Sendora geltenden Aufbewahrungspflichten des kanadischen Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act. Vollständiger Aufbewahrungsplan: www.ditc.io/privacy.

9.8 Rechte der Kunden. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts haben Kunden das Recht auf Auskunft über sowie Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen: privacy@ditc.io. Bestimmte Rechte können eingeschränkt sein, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Kunden haben außerdem das Recht, bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, einschließlich beim Office of the Privacy Commissioner of Canada im Hinblick auf Verarbeitungen durch Sendora.

X. Beschwerden und Streitbeilegung

  1. Ist der Kunde der Auffassung, dass DITC seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, ist er berechtigt, schriftlich eine Beschwerde an complaints@ditc.io zu richten, unter Angabe seines vollständigen Namens, der Kontokennung, einer Beschreibung des Sachverhalts und etwaiger relevanter Transaktionsreferenzen.

  2. DITC bestätigt den Eingang und strebt an, Beschwerden innerhalb von 15 Geschäftstagen zu lösen. Falls Umstände eine Lösung innerhalb dieser Frist verhindern, wird der Kunde informiert und erhält spätestens innerhalb von 35 Geschäftstagen eine Antwort.

  3. Beschwerden zu Geldverwahrung, Abwicklung, Auszahlungen, rollierenden Sicherheitsreserven, Rückerstattungen oder Rückbelastungen leitet DITC zur Bearbeitung an die Sendora Inc. als Abwicklungsstelle weiter. Korrespondenz für Sendora wird über support@ditc.io geleitet, wobei DITC als Plattform-Vermittler handelt.

  4. Ist der Kunde nicht zufrieden, kann er sich an jede in seiner Rechtsordnung zuständige Aufsichts- oder Streitbeilegungsstelle wenden.

  5. Alle förmlichen Beschwerden werden über das Beschwerdemanagementsystem von DITC bearbeitet, und über alle eingegangenen Beschwerden wird ein Register geführt. Das vollständige Beschwerdeverfahren ist unter www.ditc.io/complaints veröffentlicht.

XI. Änderungen dieser AGB

  1. DITC ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern im Zusammenhang mit Änderungen des anwendbaren Rechts, der Einführung neuer Leistungen, Änderungen der Betriebsabläufe oder Änderungen der Compliance-Anforderungen von Sendora.

  2. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail und über die Plattform mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigt. Die aktualisierten AGB werden unter www.ditc.io veröffentlicht.

  3. Teilt der Kunde DITC seine Ablehnung nicht vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich mit, gelten die geänderten AGB als angenommen. Lehnt der Kunde die vorgeschlagenen Änderungen ab, ist er berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

  4. Die Berichtigung von Schreibfehlern oder sachlichen Unrichtigkeiten stellt keine wesentliche Änderung dar und bedarf keiner vorherigen Ankündigung.

XII. Beendigung des Vertrags

Der Vertrag kann auf folgende Weise beendet werden:

  • Durch einvernehmliche schriftliche Vereinbarung der Parteien.
  • Durch jede Partei mittels schriftlicher Kündigung, mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat für den Kunden und zwei (2) Monaten für DITC.
  • Durch DITC mit sofortiger Wirkung und ohne Kündigungsfrist, wenn: (a) der Kunde gegen diese AGB verstößt; (b) der Kunde die KYC/AML-Verifizierung nicht besteht oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt; (c) das Konto des Kunden ein erhöhtes AML-/Sanktionsrisiko darstellt; (d) dies gesetzlich, aufgrund einer behördlichen Anordnung, nach der Plattform-Risikopolitik von DITC oder nach der Compliance- und Risikopolitik von Sendora erforderlich ist.
  • Automatisch aufgrund lang andauernder Inaktivität: Konten ohne Aktivität über 18 aufeinanderfolgende Monate können eingefroren werden; dauert die Inaktivität weitere 12 Monate fort, kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist beendet werden.
  • Bei Auflösung der D.I.T.C. LLC oder Beendigung des Vertrags über Technologie- und Infrastrukturleistungen zwischen DITC und Sendora; in diesem Fall wird den Kunden eine angemessene Frist eingeräumt.

Bei Beendigung bleiben alle ausstehenden Gebühren und Verpflichtungen fällig. Die Schlussabwicklung, die Freigabe rollierender Sicherheitsreserven und die Rückgabe verbleibender Kundengelder erfolgen durch die Sendora Inc. als Abwicklungsstelle, vorbehaltlich der anwendbaren rechtlichen Anforderungen und eines etwaigen Freigabeplans für rollierende Sicherheitsreserven. DITC leistet angemessene technische Unterstützung und Berichterstattung, um eine geordnete Schließung zu erleichtern, hält oder überträgt aber selbst keine Gelder.

XIII. Haftungsbeschränkung

  1. Im größtmöglichen nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang haftet die D.I.T.C. LLC nicht für Verluste oder Schäden, die entstehen aus: (a) der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform; (b) einer von oder über die Sendora Inc. erbrachten geldbezogenen Leistung, einschließlich Abwicklung, Auszahlungen, rollierender Sicherheitsreserven, Rückerstattungen und Rückbelastungen; (c) Marktstörungen, Ereignissen höherer Gewalt oder Handlungen oder Unterlassungen von Drittdienstleistern, Acquirern, Kartenorganisationen oder Liquiditätsanbietern.

  2. Die D.I.T.C. LLC haftet nicht für mittelbare, zufällige, Folge- oder besondere Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlusts oder entgangener Geschäftsgelegenheiten.

  3. Die Gesamthaftung der D.I.T.C. LLC gegenüber einem Kunden für einen Anspruch übersteigt nicht die Gebühren, die dieser Kunde in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem anspruchsbegründenden Ereignis tatsächlich an die D.I.T.C. LLC gezahlt hat.

  4. Nichts in diesen AGB beschränkt die Haftung für Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens der D.I.T.C. LLC.

  5. Die Plattform und alle Technologieleistungen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Die D.I.T.C. LLC gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab.

XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese AGB und jeder auf ihrer Grundlage geschlossene Vertrag unterliegen dem Recht des Bundesstaats Wyoming, USA, und sind nach diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

  2. Für Kunden mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum können zusätzlich zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Kunden gelten; diese werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

  3. Es ist zunächst zu versuchen, jede Streitigkeit innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht, sind Streitigkeiten dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte des Bundesstaats Wyoming, USA, zu unterwerfen.

  4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Sendora Inc. hinsichtlich Geldverwahrung und Abwicklung unterliegt den mit Sendora vereinbarten Bedingungen; nichts in diesem Abschnitt dehnt die Haftung von DITC auf diese Verhältnisse aus.

  5. Die gesamte Kommunikation zwischen DITC und dem Kunden erfolgt in englischer Sprache.

XV. Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

  1. DITC ist berechtigt, die Erbringung einer bestimmten Leistung zu verweigern, wenn der Kunde nicht alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorlegt oder wenn dies gesetzlich oder von Sendora als Abwicklungsstelle verlangt wird.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DITC abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen.

  3. Die Nichtausübung eines Rechts aus dem Vertrag ist nicht als Verzicht auf dieses Recht auszulegen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

  5. Der Kunde ist berechtigt, auf schriftliche Anforderung eine Kopie des Vertrags, dieser AGB, der Datenschutzerklärung, des Beschwerdeverfahrens und des aktuellen Gebührenverzeichnisses zu erhalten.

  6. Diese AGB gelten ab dem 1. August 2026 und ersetzen alle früheren Geschäftsbedingungen, einschließlich Version 2.0 (gültig ab dem 21. April 2026) und Version 1.0 (gültig ab dem 19. April 2026).

Änderungsprotokoll

VersionGültig abZusammenfassung der Änderungen
1.019. April 2026Erstfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.021. April 2026Überarbeitete Struktur; erweiterter Abschnitt zur Datenverarbeitung einschließlich zwingend erforderlicher Auftragsverarbeiter (Sumsub, Chainalysis); Ausschluss von US-Personen und Zusicherung; Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung und zum anwendbaren Recht von Wyoming.
3.01. August 2026Umstrukturierung: DITC LLC als reiner Anbieter von Technologieplattform und Infrastruktur neu positioniert; Verwahrung sämtlicher Kundengelder, Abwicklung, Auszahlungen und Verwaltung rollierender Sicherheitsreserven auf die Sendora Inc. (FINTRAC MSB C100000575) übertragen; WAGO Bank Ltd entfernt.

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