Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

Gültig ab 1. August 2026

Unverbindliche Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtlich maßgeblich ist die englische Fassung.

D.I.T.C. LLC, tätig unter DITC.io · www.ditc.io · Version 1.0

Diese Seite veröffentlicht den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen D.I.T.C. LLC und SENDORA INC., wie sie nach Art. 26 Abs. 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der UK-DSGVO vorgeschrieben ist. Auf sie wird in Abschnitt 1 unserer Datenschutzerklärung verwiesen.

1. Die beiden Verantwortlichen

VerantwortlicherAngaben
D.I.T.C. LLC („DITC“)Limited Liability Company nach dem Recht von Wyoming, Filing ID 2026-001951426, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA. Technologie- und Infrastrukturanbieter. Verfügt über keine Finanzlizenz und verwahrt keine Kunden- oder Händlergelder.
SENDORA INC. („Sendora“)Gesellschaft (Corporation) nach dem Recht von Alberta (Kanada), 200-1001 1 ST SE, Calgary, Alberta T2G 5G3, Kanada. Beim Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC) registriertes Money Services Business, MSB-Registrierungsnummer C100000575. Die Abwicklungsstelle (Settlement Entity).

Die beiden Unternehmen arbeiten auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags über Technologie- und Infrastrukturdienstleistungen (Technology and Infrastructure Services Agreement) zusammen. DITC stellt Sendora die Payment-Gateway-Plattform, APIs, das Dashboard, die Routing-Technologie, Werkzeuge für Onboarding und Reporting sowie technischen Support bereit; Sendora erbringt sämtliche Leistungen der Geldverwahrung, der Abwicklung, der Auszahlungen, des Rolling Reserve, der Erstattungen und der Rückbelastungen (Chargebacks).

2. Wo gemeinsame Verantwortlichkeit gilt

DITC und Sendora sind gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO für die folgenden Verarbeitungstätigkeiten, weil sie gemeinsam die Zwecke und Mittel festlegen:

  • Kontoeröffnung und Onboarding.
  • Identitätsprüfung, einschließlich Dokumentenauthentifizierung und Liveness-Prüfungen.
  • KYC- und AML-Compliance, einschließlich Kundensorgfaltspflichten und laufender Überwachung.
  • Transaktionsüberwachung.
  • Betrugsprävention.
  • Sanktions- und PEP-Prüfung.

Für jede sonstige Verarbeitung handelt jede Partei als eigenständiger Verantwortlicher in einem Verhältnis zwischen Verantwortlichen (Controller-to-Controller) und bleibt für ihre eigene Verarbeitung individuell verantwortlich.

3. Aufteilung der Verantwortlichkeiten

VerarbeitungVerantwortlicher
Betrieb der Website, Benutzerkonten auf www.ditc.io, Nutzungsdaten der Plattform und des Dashboards, technische Supportdaten, Marketingkommunikation, Website-AnalysenDITC allein
Daten zu Geldverwahrung, Abwicklung, Auszahlungen und Rolling Reserve; damit zusammenhängende AML-, Transaktionsaufzeichnungs- und regulatorische Meldedaten, die in Sendoras Eigenschaft als bei FINTRAC registriertes MSB verarbeitet werden, einschließlich der Aufzeichnungen, die nach dem Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act (PCMLTFA) erforderlich sindSendora allein
Onboarding, Identitätsprüfung, KYC/AML, Transaktionsüberwachung, Betrugsprävention, SanktionsprüfungDITC und Sendora gemeinsam

Entscheidungen zu Risiko, Underwriting, Überwachung und Aussetzung werden von DITC als Plattformbetreiber getroffen, auch im Namen von Sendora handelnd.

4. Zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen

privacy@ditc.io

Sie können Ihre Rechte nach den Art. 15 bis 22 DSGVO / UK-DSGVO unabhängig von der vorstehenden Aufteilung gegenüber jedem der beiden Verantwortlichen geltend machen. In der Praxis wird eine zentrale Anlaufstelle bereitgestellt, damit Sie nicht ermitteln müssen, welche Stelle Ihre Daten hält.

  • Senden Sie jede Anfrage einer betroffenen Person an privacy@ditc.io.
  • DITC bearbeitet Anfragen zu Website-, Konto-, Plattform-, Support- und Marketingdaten unmittelbar.
  • Anfragen zu Daten über Abwicklung, Auszahlungen, Rolling Reserve oder Geldverwahrung werden von DITC zur Bearbeitung an Sendora Inc. weitergeleitet. Korrespondenz für Sendora wird über support@ditc.io weitergeleitet, wobei DITC als Plattformvermittler tätig ist.

5. Transparenz und Informationspflichten

DITC erfüllt die Informationspflichten nach den Art. 13 und 14 DSGVO für beide Verantwortlichen durch die Datenschutzerklärung und die Cookie-Richtlinie, die die Kategorien von Daten, die Zwecke, die Rechtsgrundlagen, die Empfänger, die Aufbewahrungsfristen, die internationalen Übermittlungen und die Rechte betroffener Personen beschreiben, die für beide Unternehmen gelten.

6. Sicherheit und Meldung von Datenschutzverletzungen

Jeder Verantwortliche trifft für die von ihm durchgeführte Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Für die von der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit erfasste Verarbeitung koordinieren die beiden Verantwortlichen die Bewertung von Verletzungen, die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 und die Benachrichtigung betroffener Personen nach Art. 34.

7. Internationale Übermittlungen

Personenbezogene Daten können an DITC in den Vereinigten Staaten (Wyoming) und an Sendora in Kanada (Alberta) übermittelt werden. Übermittlungen nach Kanada stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU für Organisationen, die dem PIPEDA unterliegen, und die entsprechende britische Angemessenheitsverordnung, wobei die EU-Standardvertragsklauseln (Beschluss 2021/914) und das UK International Data Transfer Addendum als Auffanglösung dienen. Übermittlungen in die Vereinigten Staaten stützen sich auf die Standardvertragsklauseln und das UK-Addendum, ergänzt durch eine Transfer Impact Assessment und ergänzende Maßnahmen. Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 6 der Datenschutzerklärung.

8. Aufsichtsbehörden

Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Für Einwohner der EU bzw. des EWR ist dies die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzlandes (Verzeichnis unter edpb.europa.eu). Für Einwohner des Vereinigten Königreichs ist dies das Information Commissioner’s Office (ico.org.uk). Für die von Sendora Inc. in Kanada durchgeführte Verarbeitung ist dies das Office of the Privacy Commissioner of Canada.

9. Verfügbarkeit der Vereinbarung

Diese Seite legt den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung dar, wie es Art. 26 Abs. 2 DSGVO verlangt. Die zugrunde liegende Vereinbarung wird den zuständigen Regulierungsbehörden auf Anfrage und einer betroffenen Person auf begründete Anfrage zur Verfügung gestellt, soweit dies erforderlich ist, um die jeweiligen Rollen der Parteien zu überprüfen. Anfragen: privacy@ditc.io.